Hepatitis C kann Berufskrankheit sein

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel, muss Hepatitis C für Krankenschwestern und andere Berufstätige mit erhöhtem Infektionsrisiko als Berufskrankheit anerkannt werden. Allerdings müssen Arbeitnehmer aus anderen Bereichen laut einem anderen Urteil des BSG die Infektion am Arbeitsplatz nachweisen.

In dem einen Fall ging es um eine Krankenschwester aus München, die sich während des Dienstes an einer Infusionsnadel verletzt hatte und daraufhin an Hepatitis C erkrankte. Die Folgen dieser Krankheit sind schwere Leberschäden und in seltenen Fällen sogar Leberkrebs. Eine Entschädigung von dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband erhielt die Frau nicht, da der Patient gar nicht an Hepatitis erkrankt gewesen sei und die Infektion der Frau deshalb auch gar nicht auf den Stich zurückzuführen sei. Nach Ansicht des BSG muss die Krankenschwester diesen Nachweis nicht führen, da der Beruf bei Arbeitnehmern aus dem Gesundheitswesen, der Wohlfahrt oder Laboratorien aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos gesetzlich als Ursache für die Infektion vermutet wird.

Bei anderen Berufen ist dies allerdings anders, in einem konkreten Fall, den AFP berichtet, hatte sich ein Mann, der bei einer Catering-Firma tätig war, nach eigenen Angaben beim Abräumen des Essens in einem Krankenhaus an einer Nadel gestochen und erkrankte ebenfalls an Hepatitis C. Weil er jedoch nicht nachweisen konnte, dass die Erkrankung auf den Nadelstich zurückzuführen war, hat er keinen Anspruch auf Unfallentschädigung, so das BSG.