Unfallversicherung bei längeren Dienstreisen
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht grundsätzlich auf den Wegen zu und von der Arbeit und endet an der Wohnungs-/ Haustüre des Versicherten. Auch auf einer Dienstreise besteht der Versicherungsschutz. Für die Versicherungen ist aber nicht zwangsläufig jeder Zeitraum, der dienstlich an einem anderen Ort verbracht wird, eine Dienstreise, wie sich in dem Fall eines Bauingenieurs gezeigt hat. Der Mann
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