Kein Versicherungsschutz beim Sport in Seminarwoche
Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf hin, nachdem die gesetzliche Unfallversicherung keine Unfälle deckt, die bei Freizeitaktitvitäten auf einer Seminarwoche, geschehen (Az.: S 6 U 82/06). Im konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der an einem Seminar teilgenommen hatte und dort in der Freizeit beim Rodeln gestürzt war. Dabei zog er sich erhebliche Verletzungen zu.
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