Unfallversicherung muss bei Tinnitus zahlen

Psychische ‚"Verletzungen" nach einem Unfall begründen keinen Zahlungsanspruch gegenüber der privaten Unfallversicherung. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz gilt diese Regelung jedoch nicht für eine so genannte Tinnitus-Erkrankung. Patienten klagen dabei über ständige Geräusche im Ohr, die sich nicht objektiv messen lassen und für die psychische Faktoren als ausschlaggebend gelten. Das Gericht stellte nun fest, es handele sich trotzdem

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Unfallversicherung: Gesetzlicher Schutz nur bei der Arbeit

Knapp sieben Millionen Unfallverletzte registrierten die Statistiker im vergangenen Jahr. Mehr als drei Mal so häufig wie am Arbeitsplatz geschahen Unfälle in der Freizeit. Dieses Verhältnis unterstreicht die Bedeutung der privaten Unfallversicherung. Während nämlich für die Folgen einer Verletzung am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg zur Arbeitsstelle und nach Hause die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt, existiert kein genereller Schutz für Unfälle

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