Hepatitis C kann Berufskrankheit sein
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel, muss Hepatitis C für Krankenschwestern und andere Berufstätige mit erhöhtem Infektionsrisiko als Berufskrankheit anerkannt werden. Allerdings müssen Arbeitnehmer aus anderen Bereichen laut einem anderen Urteil des BSG die Infektion am Arbeitsplatz nachweisen. In dem einen Fall ging es um eine Krankenschwester aus München, die sich während des Dienstes an einer Infusionsnadel verletzt
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