BSG stärkt Unfallversicherungsschutz von Organspendern
In einem am Dienstag getroffenen Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht in Kassel den Unfallversicherungsschutz von Organspendern gestärkt. Das Gericht entschied, dass Organspender, bei denen die Organentnahme zu weiterführenden Gesundheitsschäden führt, einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben (Az.: B 2 U 16/11 R). Im konkreten Fall ging es um einen Organspender aus Sachsen-Anhalt, der 2002 seinem kranken Bruder eine Niere
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