Nicht jeder Sturz mit Todesfolge zählt als Unfall
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg ist nicht jeder Sturz mit Todesfolge automatisch als Unfall und damit als leistungsberechtigt gegenüber der Unfallversicherung anzusehen (Az.: 17 C 294/10). Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass der Unfall durch äußere Einflüsse verursacht wurden, die in den Vertragsbedingungen enthalten sind. Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die bei einem Sturz zu Tode
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