Impfschäden als Arbeitsunfall
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Mainz steht Arbeitnehmern, die in Folge einer vom Arbeitgeber empfohlenen Impfung Schäden davontragen, eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu (Az.: S 10 U 48/11). Im konkreten Fall ging es um eine Kinderkrankenschwester, die in einem Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin arbeitete. Ihr Arbeitgeber empfahl ihr dringend eine Impfung gegen das Schweinegrippen-Virus H1N1, die sie
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