Unfallversicherung zahlt u.U. auch bei erhöhter Geschwindigkeit
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg ist eine Unfallversicherung unter bestimmten Umständen auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn ein Motorradfahrer mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war (Az.: 1 U 161/09). Im konkreten Fall kam es zu einem Unfall als ein Motorradfahrer zusammen mit einem zweiten Motorradfahrer auf einer mehrspurigen Straße Gas gab und ihm ein die Spur wechselndes Auto die Vorfahrt
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