Unfallversicherung muss bei betriebsmotiviertem Überfall zahlen
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Detmold kann auch ein Überfall in der eigenen Wohnung als Arbeitsunfall deklariert werden, sofern der tat ein betriebsbezogenes Tatmotiv zugrundeliegt. In dem Fall ist der notwendige Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit gegeben (Az.: S 1 U 17/08). Im konkreten Fall wartete ein Taxifahrer zuhause auf angekündigte Kunden. Als es in den frühen Morgenstunden Anfang des Jahres
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