Voraussetzung für Waisenrente nach dem 18. Lebensjahr
Aktuell ist die Schulzeit für viele junge Menschen zu Ende und ein neuer Lebensabschnitt beginnt: die Berufsausbildung oder das Studium. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weist deshalb aus aktuellem Anlass darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt Waisenrenten enden können. Damit die Waisenrente auch nach dem 18. Lebensjahr (bis maximal zum 27. Lebensjahr) gezahlt wird, muss sich der Waise in einer schulischen
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