Vorsicht bei kreditfinanzierten Renten- und Lebensversicherungen

Vielversprechend und plausibel erscheinen die in der Vergangenheit massenhaft vertriebenen kreditfinanzierten Renten- und Lebensversicherungen, dennoch ist hier Vorsicht geboten, denn es handelt sich hierbei um ein hoch spekulatives Geschäft mit enormen Verlustrisiken.

Unter verschiedenen Bezeichnungen werden diese Modelle angepriesen, die auf folgendem Prinzip basieren: Der Anleger nimmt einen Kredit auf, der über eine Laufzeit von 10 oder 15 Jahren geht. Dieser Kredit wird in eine Lebens- oder Rentenversicherung investiert, deren Zahlungen sofort beginnen und mit denen die Zinsen des Kredits getilgt werden. Nach der Laufzeit des Darlehens tilgt der Anleger dann die Schuld mit einem Mal. Die fortlaufenden hohen Kreditzinsen kann der Versicherte als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Da nach Angaben der Anbieter die Rendite über den Zinsen liegt, kann der hieraus erzielte Überschuss zur Tilgung des Darlehens verwendet werden.

Die Anbieter werben mit hohen Renditen, die auch in schwierigen Jahren sehr gut seien. Doch keines der Modelle aus der Vergangenheit entwickelte sich tatsächlich so, wie die Anlageberater es vorausgesagt hatten. Der Heidelberger Rechtsanwalt und Kapitalmarktexperte Mathias Nittel kennt die Probleme, die sich hieraus für die Anleger ergeben. Aufgrund er ausbleibenden Ausschüttungen aus der Rentenversicherun können viele Anleger die fälligen Zinsen nur noch durch erhebliche Zuzahlungen aus der eigenen Tasche bezahlen – wenn ihre finanzielle Lage dies überhaupt erlaubt. Wenn die Kredite in die Rückzahlung gehen und die Mittel, die aus der Auflösung der Versicherungen oder Investmentfonds kommen, nicht ausreichen, müssen die Anleger wiederum selbst nachlegen. Dies kann soweit gehen, dass bereits vorab bestehende Altersvorsorgen aufgelöst werden müssen, damit das Darlehen getilgt werden kann, warnt Nittel.

Betroffene können in vielen Fällen den Vertragsabschluss widerrufen, wenn dieser in einer Privatwohnung oder am Arbeitsplatz des Anlegers stattgefunden hat oder aber in der vorausgehenden Beratung die Risiken einer solchen Anlage unterschlagen wurden. Oft verstoßen diese Kreditverträge auch gegen die Vorschriften des Verbraucherkreditrechts. Um die komplexen Verträge und daraus resultieren Ansprüche zu verstehen, rät Nittel den Betroffenen, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.