Hinzuverdienstgrenze für Frührentner auf 400 Euro angehoben

Unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen haben in der Vergangenheit oft zu Verwirrung geführt, deshalb hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner unter 65 Jahren rückwirkend zum 1. Januar 2008 von 355 auf 400 Euro monatlich angehoben. Somit wurde die Grenze an die des Minijobs angeglichen, teilte die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit.¬†

Diese Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Altersrenten und Renten, die wegen voller Erwerbsminderung vor Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden. Unter die Hinzuverdienstgrenze fallen alle Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit oder einer Beschäftigung. Zweimal jährlich darf diese Grenze bis zur doppelten Summe überschritten werden, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Auch Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder gekürzt gezahlte Altersrenten haben ab 2008 eine höhere Hinzuverdienstgrenze, wo die im Einzelnen liegt, kann bei der Rentenversicherung erfragt werden.

Sobald das 65. Lebensjahr erreicht ist, gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, d.h. das erzielte Einkommen beeinflusst die Höhe der Rente nicht.