Rentenerhöhung 2008/2009 “abgenickt”

Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine außerplanmäßige Rentenerhöhung beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Ruhestandsbezüge für 20 Millionen Rentner ab dem 1. Juli um 1,1 Prozent steigen. Um dies zu ermöglichen, wurde der 2001 eingeführte sogenannte Riester-Faktor bei der Bemessung von Rentenerhöhungen für zwei Jahre außer Kraft gesetzt.

Nach aktueller Rechtslage hätten die Renten nur um rund 0,5 Prozent steigen dürfen. Um die außerplanmäßige Rentenerhöhung dennoch zu ermöglichen soll der Riester-Faktor, der die Rentenerhöhung unter die jährliche Lohnsteigerungsrate drückt, für zwei Jahre ausgesetzt werden. Ursprünglich war eine Steigerung von 0,46 Prozent vorgesehen. Die ausgesetzten Stufen der sollen 2012 und 2013 nachgeholt werden. Die geplante Erhöhung war vor allem wegen der befürchteten Belastung des Bundeshaushaltes auf breite Kritik gestoßen.

Der Beitragssatz soll bis zum Jahr 2011 bei 19,9 Prozent bleiben. Erst 2012 ist demnach eine Senkung auf 19,5 und 2013 auf 19,1 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung sieht sich nach drei Nullrunden für die Rentner von 2004 bis 2006 sowie einer nur geringfügigen Erhöhung der Rente im vergangenen Jahr im Zugzwang.