Nicht alle alten Rentenversicherungen sind steuerfrei
Wer vor 2005 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen hat, die mittlerweile schon mindestens 12 Jahre lief, hat den Vorteil, dass diese nicht versteuert werden müssen. Nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts gilt dies jedoch nicht für alle Verträge, berichtet der Nachrichtensender n-tv. Im konkreten Fall hatte eine Frau eine Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen und 1993 rund 51.000 Euro
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