Erbschaftssteuer bei ausgezahlter Lebensversicherung in nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Nach dem Urteil des Finanzgerichts Hessen muss ein von seinem nichtehelichen Lebenspartner als Begünstigter einer Lebensversicherung eingesetzter Partner auf die Versicherungssumme Erbschaftssteuer entrichten (Az.: 1 K 2778/07). Dies ist unabhängig davon, ob der Begünstigte in der Zeit des Zusammenlebens einen größeren Anteil an den Lebenshaltungskosten des Paares getragen hat oder nicht. Ausschlaggebend sei nur, dass der Versicherte die Versicherungsbeiträge tatsächlich
Weiterlesen