Lebensversicherung unterliegt der Erbschaftssteuer

Wer Leistungen aus einer Lebensversicherung erbt, muss diese nach der geplanten Erbschaftssteuerreform genauso versteuern wie es bei Bargeld, Wertpapieren oder Immobilien der Fall ist. Wie der Bund der Steuerzahler erklärt, würden bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro nach derzeitigem Stand 21.804 Euro Steuer fällig, wird die Erbschaftssteuerreform wie geplant durchgesetzt, steigt dieser Betrag auf mindestens 24.000 Euro.

Es gibt jedoch die Möglichkeit die Besteuerung der Lebensversicherung zu umgehen, indem der Vertrag vom Begünstigten selbst abgeschlossen wird. In diesem Fall erfolgt keine Besteuerung der Versicherungsleistung. Als Beispiel könnte eine Frau das Leben ihres Partners selbst versichern und auch die Versicherungsprämien selbst einzahlen. Dann handelt es sich bei der Auszahlung der Versicherungssumme nicht um einen Erwerb und ist somit auch nicht erbschaftssteuerpflichtig.

Der Bund der Steuerzahler sieht dieses Modell auch als gute Alternative für verheiratete Paare, insbesondere wenn die Freibeträge schon ausgeschöpft worden sind.