Pfändung von Lebens- und Rentenversicherungen
Lebensversicherungen sind nicht automatisch pfändungssicher, sondern müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um im Falle einer drohenden Pfändung von dieser unberührt zu bleiben. Grundsätzlich nicht vor Pfändung geschützt ist eine Lebensversicherung, die eine Kapitalzahlung vorsieht und auch eine Rentenversicherung, bei derm man zwischen Kapital- und Rentenzahlung wählen kann. Wenn eine private Lebens- oder Rentenversicherung jedoch vorsieht, dass die Versicherungsleistung frühestens nach Vollendung
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