BSG: Bei Hartz IV nicht automatisch Lebensversicherung auflösen
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) müssen Arbeitslose nicht mehr zwangsläufig ihre Lebensversicherung auflösen, wenn sie Hartz IV beantragen. Das Arbeitslosengeld II muss dem Gericht zufolge auch dann bezahlt werden, wenn eine Auflösung der Lebensversicherung einen zu großen Verlust für den Arbeitslosen bedeuten würde (Az.: B 14 AS 10/13 R). Ob dies der Fall ist, hängt jedoch nicht nur von
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