Clerical Medical zieht Revision zurück

Mit großer Spannung wurde das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof (BGH) zu versprochenen Auszahlungen von Lebensversicherungen erwartet, doch dazu wird es jetzt nicht mehr kommen. Das verklagte britische Versicherungsunternehmen Clerical Medical hat eine Entscheidung des BGH verhindert, indem es seine Revision zurückgezogen und zugesagt hat, der Klägerin eine Entschädigung zu zahlen. So kann der BGH kein Urteil fällen.

In dem Verfahren ging es um eine Anlegerin, die im Jahr 2002 gegen den Einmalbeitrag von 247.000 Euro eine Lebensversicherung abgeschlossen und dafür ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro aufgenommen hatte. Das Darlehen war mit 6,5% verzinst. Sowohl der Abschluss der Lebensversicherung als auch der des Kredits wurden von demselben Verkäufer arrangiert. Dieser hatte der Anlegerin versprochen, dass die Police eine jährliche Wertentwicklung von 8,5% hat. Tatsächlich erhielt die Frau aber in den ersten beiden Jahren nur eine Rendite von 3% bzw. 1,5%, woraufhin sie aus dem Vertrag ausstieg und Schadenersatz in Höhe der vertraglich vereinbarten Summe (254.500 Euro) verlangte. Das Landgericht Chemnitz sprach ihr diesen Schadenersatz auch zu, doch Clerical Medical legte Revision ein.

Jetzt entschied sich das Unternehmen um und sagte der Klägerin die volle Summe zu. Carsten Hennicke von Clerical Medical erklärte, dass außer Frage stehe, dass der Vermittler damals falsch gehandelt habe, als er der Klägerin versichert habe, dass sie keine Verluste zu erwarten habe, sondern dass sie schlimmstenfalls keinen Ertrag erzielen könne.

In Deutschland sind nach Angaben der “Financial Times Deutschland” gegen Clerical Medical hunderte Klagen anhängig, alleine 40 weitere Verfahren vor dem BGH. Dabei geht es immer um die mangelnde Aufklärung über die Risiken und die allgemeine Intransparenz der Vertragsbedingungen. Das Urteil des BGH hätte für die gesamte Branche richtungsweisend sein können. Mit seiner Entscheidung hätte sichergestellt werden können, ob eine Versicherung für falsche Versprechen, die ein Vermittler macht, haften muss oder nicht – für die Branche hätte dies hohe Belastungen zur Folge haben können.