Recht auf stille Reserven bei Lebensversicherungen

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Kunden von Lebensversicherungen einen Anspruch darauf haben, bei der Auszahlung an den stillen Reserven beteiligt zu werden. Allerdings zahlen viele Versicherungen nicht von selbst, sondern erst, wenn die Kunden nachfragen – so das Ergebnis einer Leserbefragung der Zeitschrift “Finanztest”. Von den 260 Befragten hatten 35% gar keine oder unklare Informationen über die bestehenden Reserven der Versicherung erhalten.

Kunden von Lebensversicherungen sollten sich hier nicht abspeisen lassen, sondern bei ihrer Versicherung nachdrücklich nachfragen. Denn die Ansprüche aus der Versicherung verfallen drei Jahre nach Vertragsende. Allerdings kann sich diese Frist auch verlängern, wenn der Kunde z.B. keine nachvollziehbaren Informationen über die stillen Reserven erhalten hat.

Ein Kunde der Allianz hat deswegen nun geklagt. Das Versicherungsunternehmen hat die stillen Reserven mit den Überschüssen verrechnet und nach Ansicht des Kunden so weniger ausgezahlt, als ihm eigentlich zusteht. Der Kunde hatte den Fall zunächst bei dem Versicherungsombudsmann vorgetragen, jedoch blieb seine Forderung auf eine Nachzahlung ohne Erfolg. Die Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt die Klage.