Verjährungsfrist bei Lebensversicherungen
Bis 2008 betrug die Verjährungsfrist von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag fünf Jahre. Bei anderen Versicherungen hingegen nur zwei Jahre. Die Stiftung Warentest weist nun darauf hin, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch jetzt eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren festgelegt wurde. Hinterbliebene Begünstigte müssen demzufolge nun innerhalb von drei Jahren ihre Ansprüche geltend machen. Die Verjährung beginnt mit dem Jahresende, in dem
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