Ansprüche auf Nachzahlung bei Allianz Lebensversicherung melden!

Erst im nächsten Jahr wird das Oberlandesgericht Stuttgart erneut über die Klauseln in den Verträgen der Allianz Lebensversicherung zum Rückkaufwert und einbehaltener Stornokosten entscheiden. Die betroffenen ehemaligen Kunden der Allianz, die sich eine Nachzahlung versprechen, müssen also noch warten. Allerdings sollten sie ihre Ansprüche schon jetzt melden. Darauf weist die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Hamburg, die bereits ein entsprechendes Urteil erstritten hat, hin. Laut Verbraucherzentrale Hamburg beträgt die Nachzahlung für die betroffenen Kunden durchschnittlich 500 Euro. Der Allianz zufolge liegen die durchschnittlichen Erstattungsbeträge allerdings deutlich niedriger.

Betroffen können alle Kunden sein, die zwischen Juli 2001 und Ende 2007 bei der Allianz eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und inzwischen wieder gekündigt haben. Liegt die Kündigung länger als 2009 zurück, müssen sie ihre Ansprüche melden, damit diese nicht am 31. Dezember 2011 verjähren.

Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass die Allianz schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten muss. Ein einfacher Brief an die Versicherung ist nicht ausreichend. Verzichtet die Allianz nicht auf die Einrede der Verjährung, können die Kunden eine Klage oder einen Mahnbescheid einreichen oder sich an den zuständigen Ombudsmann wenden.

Kunden, die ihren Vertrag nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt haben, müssen nicht aktiv werden. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, erhalten sie automatisch eine Erstattung.