Lebensversicherung muss nicht der Finanzierung des Lebensunterhalts dienen

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz muss ein Versicherter seine Lebensversicherung nicht zur Finanzierung seines Lebensunterhalts einsetzen, wenn er damit nachweislich den Kauf oder Erhalt eines Grundstücks finanzieren möchte (Az.: S 6 AS 734/07).

Im konkreten Fall hatte ein schwerbehinderter Mann geklagt, der seit einem Unfall im Rollstuhl sitzt. Er geht einer Teilzeitbeschäftigung nach, doch der Lohn aus dieser Beschäftigung reicht nicht zur Finanzierung seines Unterhalts. Deshalb beantragte er zusätzliche Sozialleistungen. Diese Leistungen wurden abgelehnt mit der Begründung, dass der Mann eine Lebensversicherung besitze, deren Rückkaufwert derzeit bei knapp 130.000 Euro liegt. Nach Aussage des Klägers soll dieses Geld jedoch für den behindertengerechten Umbau des Hauses seiner Mutter, in dem er lebt, verwenden. Das Haus soll ihm zufolge auch auf ihn umgeschrieben werden.

Das Sozialgericht bewertete den Rückkauf der Lebensversicherung als unzumutbare Härte für den Kläger. Das Vermögen könne nicht zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes eingesetzt werden, auch weil die Versicherungssumme bereits bei einer Bank als Sicherheit für den Hausumbau eingesetzt wurde.