Wann die Auszahlung der Lebensversicherung von der Steuerpflicht befreit ist

Die Abgeltungssteuer, die im kommenden Jahr in Kraft tritt, belastet grundsätzlich alle Kapitalerträge mit einer Pauschalsteuer von 25%. Als Kapitalerträge gelten nicht nur Dividenden, Veräußerungsgewinne und Zinsen, sondern auch Erträge aus Lebensversicherungen.

Doch nicht alle Lebensversicherungen sind davon betroffen, es gibt immer noch Ausnahmen, bei denen die Erträge von der Steuer befreit sind. Dabei handelt es sich um Kapitallebensversicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nach einer gesetzlichen Übergangsregelung können diese Erträge weiterhin steuerfrei ausgezahlt werden. Alle späteren Versicherungsverträge können von dieser Übergangsregelung jedoch nicht mehr profitieren.

Wer eine Lebensversicherung aus der Zeit vor 2005 besitzt, kann auch heute noch die steuerbefreiten Erträge erhöhen, indem er die Beiträge nachträglich erhöht. Diese Erhöhung darf allerdings pro Jahr nicht mehr als 20% betragen. Ausnahme: Die Beitragserhöhung beläuft sich auf mehr als 20%, aber macht pro Jahr nicht mehr als 250 Euro aus. Bleibt sie unter dieser Grenze, dann bleibt auch der gesamte Vertrag von der Steuer verschont.