Verjährungsfrist bei Lebensversicherungen

Bis 2008 betrug die Verjährungsfrist von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag fünf Jahre. Bei anderen Versicherungen hingegen nur zwei Jahre. Die Stiftung Warentest weist nun darauf hin, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch jetzt eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren festgelegt wurde. Hinterbliebene Begünstigte müssen demzufolge nun innerhalb von drei Jahren ihre Ansprüche geltend machen. Die Verjährung beginnt mit dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber davon Kenntnis erlangt hat.

Policen, die vor 2008 abgeschlossen worden sind, fallen unter eine Ausnahmeregelung: Ihre Dreijahresfrist beginnt erst ab Januar 2008.