Neue Regelungen zur Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat neue Regelungen zur Überschussbeteiligung von Kunden bei Lebensversicherungen aufgestellt. Danach müssen die Versicherungen mindestens 50% von Kostenüberschüssen und mindestens 75% von Risikogewinnen an ihre Kunden abgeben. Bislang waren die Versicherungen lediglich dazu verpflichtet, eine ‚"angemessene" Beteiligung zu gewährleisten, wie hoch diese war und was als ‚"angemessen" zu verstehen ist, blieb den Versicherungen damit selbst überlassen.

Risikogewinne kommen dann zustande, wenn die tatsächliche Aufwendung für Risiken geringer ist als ursprünglich angenommen. Wenn das Versicherungsunternehmen selbst kostengünstiger arbeitet als einkalkuliert, dann entstehen Kostengewinne. In der Regen sind die Risikogewinne größer als die Kostengewinne, da im Risikogeschäft sehr vorsichtig kalkuliert wird.

Der größte Überschussanteil stammt jedoch aus den Kapitalerträgen, die mit dem angesparten Geld der Kunden erwirtschaftet werden. Von diesem Anteil müssen die Kunden auch jetzt schon mit 90% beteiligt werden.