Nur jeder dritte Pflegestützpunkt berät gut
Jeder Empfänger und Antragsteller von Pflegeleistungen hat seit 2009 einen rechtlichen Anspruch auf eine individuelle Beratung durch einen Pflegeberater, den er in so genannten Pflegestützpunkten wahrnehmen kann. Diese Einrichtungen sind außerdem als erste Anlaufstelle für alle gedacht, die sich bei anbahnender Pflegebedürftigkeit Rat einholen möchten. Die Stiftung Warentest hat die fachliche Qualität und den Kundenservice von 15 Pilotpflegestützpunkten und einem
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