Bemessungsgrenze der Sozialversicherung steigt
Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungen für Arbeitnehmer beschlossen. Deshalb müssen Gutverdiener ab 2012 deutlich höhere Sozialbeiträge zahlen. So steigt die Beitragsgrenze bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland um 100 Euro auf 5600 Euro monatlich. Im Osten bleibt die Grenze stabil bei 4800 Euro monatlich. Für die Rentenversicherung liegt der Beitragssatz aktuell bei 19,6% und
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