ADAC: Neuer Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall

Ab dem 1. März bietet der ADAC eine in Deutschland bislang einmalige Produktkombination an: Der ADAC-Kranken- und Pflegeschutz übernimmt nach einem Unfall nicht nur verschiedene Pflegezusatzleistungen wie Pflegegeld, Hilfe und Beratung, sondern auch eine privatärztliche Behandlung in einem Zweitbettzimmer in einer deutschen Klinik seiner Wahl. Für den Abschluss dieser Versicherung ist keine Gesundheitsprüfung nötig, auch nicht für ältere Menschen.

Das neue Angebot des ADAC, der damit erstmals auch in die häusliche Pflege einsteigt, verbessert die Pflege nach einem Unfall qualitativ und schafft finanzielle Erleichterungen. Denn oft klaffen zwischen den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und den realen Pflegekosten eine große Lücke. Diese will der ADAC mit seinem Schutzbrief nun schließen. In Pflegestufe II gibt es dafür ein monatliches Unfallpflegegeld in Höhe von 750 Euro, in Pflegestufe III beträgt die Leistung 1500 Euro. Während des gesamten Heilungsprozesses steht dem Versicherten außerdem ein kompetenter ADAC-Unfall- und Pflegebetreuer als Ansprechpartner zur Seite.

Zu den enthaltenen Leistungen zählen außerdem osteopathische Behandlungen (bis 600 Euro), vollstationäre Kurzzeitpflege (bis 1000 Euro), die Vermittlung einer Pflegeperson sowie ein Zuschuss zu Hilfs- und Pflegemitteln (bis 500 Euro). ADAC-Mitglieder zahlen für den neuen Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall ab 11,60 Euro/Monat im Einzelvertrag oder ab 23,20 Euro/Monat als Familie.