Pflegeheimkosten für Familie und Angehörige – Wer zahlt Pflegekosten

Ist ein Angehöriger krank und die Pflege im eigenen Heim unmöglich, ist das Pflegeheim die einzige Alternative die Familien zur Verfügung steht. Doch mit der Unterbringung im Pflegeheim entstehen hohe Kosten. Die finanziellen Aufwendungen werden unter bestimmten Bedingungen von der Pflegeversicherung übernommen. Hierfür muss zunächst die Pflegebedürftigkeit durch einen medizinischen Dienst festgestellt werden.

Durch den Dienst wird die individuelle Pflegestufe, die zwischen 1 und 3 liegt, festgestellt. Wird ein Angehöriger mit der Pflegestufe 1 im Pflegeheim untergebracht, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung eine monatliche Summe von 1.023 Euro. Bei der Pflegestufe 2 liegt diese bei 1.279 Euro und bei Stufe 3 bei 1.432 Euro.

Diese Zuschüsse reichen in der Regel jedoch nicht aus, um die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim zu decken. Durchschnittlich entstehen pro Monat Aufwendungen in Höhe von rund 3.400 Euro. Der Anteil, der nicht durch die Zahlungen der Pflegeversicherungen abgedeckt wird, muss durch die Rente des Angehörigen gedeckt werden. Ist im Anschluss die vollständige Begleichung der Kosten nicht möglich, können Sozialhilfe oder Pflegewohngeld beantragt werden. Letzteres wird von den Städten gewährt.

Bei der Berechnung des Pflegewohngeldes findet das Einkommen des Pflegebedürftigen Berücksichtigung. Das Einkommen der Familienangehörigen wird in der Regel nicht berücksichtigt.