Pflegeversicherung muss im Ausland keine Sachleistung bezahlen
Im Juli entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die deutsche Pflegeversicherung für Deutsche im Ausland keine Pflegeleistungen oder die häusliche Versorgung bezahlen muss (Az.: C-562/10). Damit wies das Gericht in Luxemburg eine entsprechende Klage der EU-Kommission gegen Deutschland ab. Die EU-Kommission warf der deutschen Pflegeversicherung mangelhafte Leistungen und ein Verstoß gegen europäisches Recht vor. Die Pflegeversicherung beschränke ihrer Meinung nach
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