BdV warnt vor Kombi aus Pflegeschutz und BU

Der Bund der Versicherten (BdV) rät von der Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Pflegeversicherung, die manche Konzerne anbieten, ab. So erklärt BdV-Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik, dass die Pflegezusatzversicherung zwar eine sinnvolle Ergänzung zu der unverzichtbaren BU-Versicherung sein kann, dass aber die Kombination beider Versicherungen in einer Police Nachteile birgt.

In den angebotenen Tarifen wird bei einer vorliegenden Berufsunfähigkeit eine Rente gezahlt und auch die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden als Rente erbracht. Nach Rudnik sind die Beiträge hierfür viel zu hoch und deshalb ist eine solche Kombination “die ungünstigste Variante der Pflegeversicherung”. Stattdessen empfiehlt er für den Pflegeschutz lieber eine Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung abzuschließen. Rudnik rät Verbrauchern hierbei dazu, immer darauf zu achten, “dass die Pflegeversicherung nicht erst ab Pflegestufe III, sondern bereits ab Stufe I einspringt”.

Negativ bei der Kopplung der beiden Versicherungsbausteine ist zudem, dass gleich der Versicherungsschutz für beide Bestandteile wegfällt, falls der Vertrag z.B. wegen eines finanziellen Engpasses, nicht fortgeführt werden kann. Beide Bausteine sind so eng aneinander gekoppelt, dass keiner ohne den anderen laufen kann. Bessert sich die finanzielle Lage des Kunden, muss er gleich für beide Versicherungen neue Verträge abschließen, was mit zunehmendem Alter und in Abhängigkeit von dem Gesundheitszustand teuer werden kann.