Pflegeversicherung: Zuschuss für Terrassentür

Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund hin, nachdem die gesetzliche Pflegeversicherung einen Zuschuss für den Umbau einer breiteren Terrassentür für einen behinderten Menschen im Rollstuhl zahlen muss (Az.: S 39 KN 98/08 P).

Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die unter anderem an Arthrose, Osteoporose und einer schweren Lungenerkrankung litt und daher schwerstpflegebedürftig ist. Sie erhält von ihrer Kranken- und Pflegekasse, der Knappschaft, Pflegeleistungen und beantragte auch einen Zuschuss für die Verbreiterung ihrer Terrassentür, damit sie mit ihrem Rollstuhl von der Wohnung auf die Terrasse gelangen kann. Doch die Knappschaft lehnte entsprechende Zuschüsse ab, wogegen die Frau klagte.

Das Dortmunder Gericht gab der Frau recht, da es “keinen vernünftigen Zweifel” daran gebe, dass der Umbau die Selbstständigkeit der Frau verbessere, erklärten die Richter. Mit einer breiteren Terrassentür könne die Frau alleine auf die Terrasse fahren, die natürlich zum “Wohnumfeld” der Klägerin gehöre, was die Knappschaft bestritten hatte.