Nur jeder dritte Pflegestützpunkt berät gut

Jeder Empfänger und Antragsteller von Pflegeleistungen hat seit 2009 einen rechtlichen Anspruch auf eine individuelle Beratung durch einen Pflegeberater, den er in so genannten Pflegestützpunkten wahrnehmen kann. Diese Einrichtungen sind außerdem als erste Anlaufstelle für alle gedacht, die sich bei anbahnender Pflegebedürftigkeit Rat einholen möchten.

Die Stiftung Warentest hat die fachliche Qualität und den Kundenservice von 15 Pilotpflegestützpunkten und einem regulären Pflegestützpunkt aus jedem Bundesland getestet und festgestellt, dass es hier noch deutlichen Nachholdbearf gibt: Nur jede dritte Einrichtung schnitt gut ab.

Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte kannten sich bei den konkreten Leistungen der Pflegeversicherung wie z.B Voraussetzungen für eine Pflegestufe in der Regel gut aus und berieten hier auch engagiert und fachkundig. Allerdings haperte es deutlich bei weiterführenden Fragen, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen. Der Gesetzgeber sieht die Pflegestützpunkte als Ort der umfassenden Beratung, doch das sind sie nur in wenigen Fällen.

Aktuell gibt es in Deutschland rund 310 Pflegestützpunkte, zukünftig sollen es 600 werden. Allerdings sind diese Einrichtungen sowohl bei den Pflegebedürftigen als auch bei ihren Angehörigen kaum bekannt, deshalb fordert die Stiftung Warentest die Kommunen und Länder und Krankenkassen auf, hierüber mehr und umfassender zu informieren.