Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland

Ob die Pflegeversicherung auch im Ausland Leistungen erbringt (z.B. für Rentner, die ihren Ruhestand nicht in Deutschland verbringen), hängt von der Art der Leistungen ab. Darauf weist die “Rheinische Post” hin. So urteilte der Europäische Gerichtshof schon 1998, dass das Pflegegeld auch ins europäische Ausland überwiesen werden muss. Personen, die schon im Ausland wohnen und dann erst pflegebedürftig werden, müssen entweder von Ärzten der deutschen Pflegeversicherung oder von ortsansässigen Ärzten im Auftrag der Pflegeversicherung begutachtet werden. Betroffene, die inzwischen in einem Land außerhalb der EU leben, erhalten das deutsche Pflegegeld höchstens für einen Zeitraum von 6 Wochen.

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Juli diesen Jahres müssen die deutschen Pflegeversicherungen grundsätzlich nicht für ausländische Sachleistungen aufkommen. Professionelle ambulante oder stationäre Hilfe muss deshalb in der Regel zum größten Teil von den Betroffenen selbst bezahlt werden.

Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen mindestens 14 Stunden por Woche pflegen, erwerben hierdurch Rentenansprüche. Voraussetzung hierfür ist, dass der Pflegende nicht schon eine Rente bezieht oder über 30 Stunden die Woche erwerbstätig ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Rentenansprüche auch bei der Pflege eines Angehörigen im Ausland erworben werden, erklärt die “Rheinische Post”.