Pflegeleistungen können Unterhaltszahlungen ersetzen

Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem bestimmten Alter finanziell zu unterstützen. Auch Kinder müssen ihren Eltern unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Pflegebedürftigkeit Unterhalt zahlen. Grund: Die Leistungen der gesetzlichen Rente und Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht, um die Versorgung der pflegebedürftigen Eltern zu bezahlen. In diesem Fall müssen die Kinder die finanzielle Unterstützung tragen.

Die “Berliner Morgenpost” weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hin, nachdem die anfallenden Unterhaltszahlungen an die pflegebedürftigen Eltern auch durch Pflegeleistungen direkt ersetzt werden können (Az.: 14 UF 134/09).

Im konkreten Fall hatte ein Sozialamt auf Unterhaltszahlungen für eine 95-jährige Dame geklagt, die an Demenz erkrankt war und in einem Seniorenheim wohnte. Die Heimkosten überstiegen die Renteneinkünfte der Dame weit, die bei rund 800 Euro monatlich lagen. Rund 700 weitere Euro steuerte das Sozialamt bei, das jedoch einen Teil dieses Geldes von der Tochter der Frau zurückverlangte. Das Amtsgericht Oldenburg gab der Klage des Amtes in erster Instanz statt. Doch das OLG entschied anders. Da die Tochter ihre Mutter jeden Tag über mehrere Stunden hinweg betreue und versorge, müsse sie für ihre kranke Mutter nicht auch noch für Unterhalt aufkommen. Eine andauernde Pflege entbindet den Richtern zufolge von der Unterhaltspflicht.