Kfz-Versicherung oder Privathaftpflicht?
Wer glaubt, dass nach dem Aussteigen aus dem PKW der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung endet und der von der Privathaftpflicht beginnt, kann sich irren. Denn wie das Landgericht Köln urteilte, ist die Kfz-Versicherung auch für Schäden zuständig, die in einem direkten Zusammenhang zu dem Gebrauch des Fahrzeugs stehen (Az. 24 S 42/06). Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer nach dem Einparken
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