Risikogruppen bei der Haftpflichtversicherung

Auch bei der Haftpflichtversicherung gibt es bestimmte Berufsgruppen, die ein erhöhtes Haftungsrisiko tragen. Hierzu gehören unter anderem Anwälte. Wer wie wofür haftet hängt davon ab, wie die Kanzleien organisiert sind. bei einer als Partnergesellschaft organisierten Kanzlei haften die am Fall beteiligten (oder im Briefkopf genannten) Partner persönlich und mit ihrem Privatvermögen. Bei einer Berufshaftpflichtversicherung kann die Selbstbeteiligung bei 25.000 Euro liegen. Besonders Fälle, die unter großem Zeitdruck bearbeitet werden, können leicht zum Haftungsfall werden, was aber nicht allzu oft vorkommt.

Eine weitere Risikogruppe sind die Ärzte, angeführt von Gynäkologen und Geburtshelfer und gefolgt von Chirurgen, Orthopäden und Anästhesisten. Im Krankenhaus tätige Ärzte sind in der Regel über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert, allerdings gibt es in vielen Kliniken die Vereinbarung, dass Ärzte mit bis zu drei Monatsgehältern für grob fahrlässige Kunstfehler selbst haften.

Auch Piloten und Fluglotsen gehören zu einer aus Sicht der Haftpflichtversicherung risikobehafteten Berufsgruppe. Der Deutsche Luftpool, eine Rückversicherungsgemeinschaft, sichert Flugpersonal gegen Haftung ab, unklar ist allerdings, wann von grob fahrlässigen Fehlern gesprochen wird, für die der Mitarbeiter selbst haften muss. Für Schäden, die durch Fehler von Fluglotsen entstanden sind, haftet der Bund, der bei vorsätzlichem Fehlverhalten oder grob fahrlässigen Fehlern den entsprechenden Lotsen selbst haftbar machen kann.

Lokführer und ihre Kollegen gehören zu einer weiteren Risikogruppe. Haftungsfragen in diesem Umfeld werden nach Ansprüchen im Rahmen des Transportvertrags zwischen Deutscher Bahn und Kunde und nach Ersatzansprüchen nach Unfällen unterschieden. Dem Gesetz zufolge muss der Bahnbetreiber alle Schäden (tödliche Unfälle, Verletzungen, Sachschäden), die durch seine Mitarbeiter verursacht werden, ersetzen und zwar unabhängig davon, wie groß der Schuldanteil des Mitarbeiters an dem Schaden war. Auch wenn die Ursache des Schadens nicht eindeutig identifiziert werden kann, greift die Haftpflichtversicherung der Bahn, so ein Sprecher des Unternehmens.