Versicherungsbetrug bei Haftpflichtversicherungen

Nicht selten kommt es vor, dass Bekannte, Freunde oder Familienmitgliedern bei ihrer Haftpflichtversicherung einen Schaden angeben, den sie selbst gar nicht verursacht haben. Dies geschieht häufig aus Gefälligkeit, da für den Schaden ansonsten keiner aufkommt.

Wer einen Schaden bei seiner Versicherung meldet, den er nicht selbst verursacht hat oder der in der geschilderten Form nicht stattgefunden hat, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass es sich dabei um Versicherungsbetrug handelt, der Strafbar ist.

Versicherungen gehen zweifelhaften Schäden immer häufiger nach und prüfen, ob der Schaden tatsächlich in der geschilderten Form stattgefunden hat. Sollte sich herausstellen, dass es sich um einen Versicherungsbetrug gehandelt hat, wird nicht nur die Zahlung verweigert, der Versicherungsnehmer erhält auch die Kündigung seiner Versicherung und wird Probleme bekommen, wieder eine Versicherung zu finden. Zudem kann es durchaus sein, dass die Versicherung strafrechtliche Schritte einleitet.