Aufsichtpflicht nicht verletzt

Wenn es zu einem Unfall kommt, stellt sich immer schnell die Frage, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und damit grob Fahrlässig gehandelt haben. Dies ist insbesondere auch dann wichtig, wenn es um die Frage geht, ob eine Haftpflichtversicherung zahlen muss oder nicht.

In einem aktuell von dem Landgericht in Köln verhandelten Fall hatte sich ein Kind von der Hand des Vaters losgerissen und war auf die Fahrbahn gelaufen. Es kam zu einem Verkehrsunfall bei dem ein Schaden an einem PKW entstand. Der Vater hatte sich noch zwischen das Fahrzeug und seinen Sohn geworfen, um diesen zu schützen. Der Eigentümer des PKW klagte vor Gericht gegen den Vater, da dieser seiner Meinung nach seine Aufsichtspflicht verletzt habe.

Das Gericht entschied zu Gunsten des Vaters. Er habe das Kind an der Hand gehalten, bis dieses sich losriss und sich dann sogar noch selbst in Gefahr begeben, um sein Kind zu schützen. Der Aufsichtspflicht sie damit auf jeden Fall genüge getan. Das Gericht war dem Fahrzeughalter vielmehr vor, lediglich auf eine Kostenabwälzung aus zu sein und bezeichnete dies als ‚"geschmacklos".