Welche Versicherungen brauchen Babysitter?

Wenn keine Verwandten oder Bekannten bei der Kinderbetreuung einspringen können, suchen sich viele Eltern fremde Hilfe in Form von Babysittern, die sie über Inserate, das Internet oder durch Mund-zu-Mund-Propaganda finden können. Doch bevor man sich für eine bestimmte Person als Babysitter entscheidet, sollte man einige Aspekte bedenken. Experten raten, den Babysitter vor der ersten Betreuung selbst kennen zu lernen, so findet man am besten heraus, ob die Chemie zwischen Eltern, Babysitter und Kind stimmt. Und die – so sind sich Pädagogen einig – ist oftmals wichtiger als Referenzen oder Erfahrungswerte, die der Babysitter mitbringt.

Auch versicherungsrechtliche Fragen sollten vorher geklärt werden. Wenn der Babysitter nur ab und zu die Betreuung des Kindes übernimmt, handelt es sich um einen so genannten Gefälligkeitsvertrag. Stößt ihm oder dem Kind während der Betreuungszeit etwas zu, kann der Babysitter nur dann haftbar gemacht werden, wenn ihm fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. Mit einer erweiterten Haftpflichtversicherung¬†zur “Betreuung im Auftrag” ist der Betreuer in jedem Fall auf der sicheren Seite. Handelt es sich um eine regelmäßige Beschäftigung, müssen die Eltern den Betreuer bei einer Unfallversicherung versichern lassen.
Für die praktische Arbeit eines Babysitters sollten alle wesentlichen Punkte vorab besprochen werden. Hierzu gehören Bezahlung, Betreuungszeiten, Regeln für die Kinder, Vorlieben und Abneigungen, eventuell bestehende Einschränkungen oder Erkrankungen der Kinder. Richtiges Verhalten im Notfall wird durch eine bereit gelegte Liste mit Telefonnummern und Adressen erleichtert.