Kfz-Versicherung oder Privathaftpflicht?

Wer glaubt, dass nach dem Aussteigen aus dem PKW der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung endet und der von der Privathaftpflicht beginnt, kann sich irren. Denn wie das Landgericht Köln urteilte, ist die Kfz-Versicherung auch für Schäden zuständig, die in einem direkten Zusammenhang zu dem Gebrauch des Fahrzeugs stehen (Az. 24 S 42/06).

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer nach dem Einparken einen Motorroller, der dicht an seinem Auto abgestellt war, umgesetzt und diesen dabei beschädigt. Die Richter verwiesen den Mann, der den Schaden über seine Privathaftpflichtversicherung regeln wollte, an die Kfz-Versicherung. Ihrer Ansicht nach war der Parkvorgang erst mit dem Umstellen des Rollers abgeschlossen, deshalb trägt die Kfz-Versicherung die Kosten für die hierbei entstandenen Schäden. Für den Verbraucher ist diese Entscheidung ungünstiger, denn durch die Kostenübernahme durch die Kfz-Versicherung steigt sein Beitrag.
Eine ähnliche Entscheidung traf auch das Amtsgericht Frankfurt, das für die Kostenübernahme für einen Schaden, der durch einen rollenden Einkaufswagen an einem anderen parkenden Fahrzeug verursacht wurde, die Kfz-Versicherung als zuständig ansah (Az. 301 C 769/03).