Versicherung bei Gefälligkeitsschäden
Eine ganz normale Situation im Urlaub. Eine Familie fährt in Urlaub und die Nachbarn gießen in dieser Zeit die Blumen, versorgen die Haustiere oder leeren den Briefkasten. Zu Problemen kann es dann kommen, wenn dem Nachbarn bei dieser Gefälligkeit ein Missgeschick unterläuft und dabei ein Schaden verursacht wird. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss für Gefälligkeitsschäden grundsätzlich nicht aufkommen.
Auch der Verursacher muss für einen Gefälligkeitsschaden nicht haften, dies wird von der aktuellen Rechtssprechung so geregelt. Da der Verursacher in diesem Fall nicht haftet muss rechtlich betrachtet auch die Versicherung nicht zahlen.
In der Praxis ist die aber in der Regel wesentlich unproblematischer als es sich anhört. Die meisten Versicherungen verzichten nämlich auf den Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten und zahlen den verursachten Schaden trotzdem. Wer sich in dieser Sache unsicher ist, der sollte mit seinem Versicherer Rücksprache halten.
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