Hundebesitzer haften für ihr Tier

Viele Hundebesitzer sind der Meinung, dass ein Schild an der Hofeinfahrt zum eigenen Grundstück als Warnung vor dem Hund ausreichend sind, um für einen eventuellen Biss nicht haften zu müssen. Dies ist allerdings ein Irrtum.

Der Besitzer eines Hundes hat eine Aufsichtspflicht und haftet für seinen Vierbeiner in jedem Fall, auch wenn er mit einem solchen Schild vor dem Tier warnt. Es ist dabei sogar unerheblich, ob der Geschädigte das Grundstück unbefugt betreten hat oder mit der Zustimmung des Eigentümers.

Jeder Hundebesitzer sollte sich dieser Verantwortung bewusst sein und für seinen Vierbeinigen Freund auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Hundehaftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Hund einen Schaden anrichtet. Dies kann durch einen Biss passieren, aber auch z. B. durch einen Verkehrsunfall, den der Hund verursacht hat.