Haftpflichtversicherung übernimmt Mietsachschäden

Die Private Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel so genannte “Mietsachschäden”, für die der Vermieter bei der Rückgabe der Wohnung oder später Schadenersatzforderungen stellen kann. Hierunter fallen z.B. Schäden an Türen und Bodenbelägen. Manche Versicherungen schließen – gegen Aufpreis – auch Mobiliar in Hotelzimmern oder angemieteten Ferienhäusern in den Versicherungsschutz ein.
Die Versicherungssumme beträgt üblicherweise bis zu 50.000 Euro, allerdings sind Schäden an Elektro- oder Gasgeräten sowie Schäden an geliehenen Gegenständen und Schäden, die infolge von normaler Abnutzung,¬† Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung aufgetreten sind, meist ausgeschlossen. Bei der Übernahme der Schäden durch die Haftpflichtversicherung, setzt sich diese direkt mit dem Vermieter auseinander, der Mieter muss sich um nichts mehr kümmern.