Kein Rechtsschutz bei Kreditverhandlungen
Nach einem Urteil des saarländischen Oberlandesgerichts sind Kreditverhandlungen nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt – auch dann nicht, wenn ein Anwalt die Verhandlungen führt (Az.: 5 U 52/10-10). Im konkreten Fall wurde einem Bankkunden nach Zahlungsverzug ein Kredit gekündigt, woraufhin dieser einen Rechtsanwalt beauftragte, für ihn mit der Bank Verhandlungen über den Kredit zu führen. Diese blieben jedoch erfolglos und die
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