GDV empfiehlt neue Bedingungen für Rechtsschutz

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung veröffentlicht, die zwar unverbindlich sind, aber an denen sich viele deutsche Rechtsschutzversicherer orientieren. Dem GDV zufolge sind die neuen Bedingungen das Ergebnis intensiver, mehrmonatiger Beratungen innerhalb der Branche, bei denen sowohl die Entwicklungen in der Rechtsprechung als auch Verbraucherinteressen berücksichtigt worden seien.

Unter anderem enthalten die neuen Bedingungen eine Neuregelung der so genannten Kostenminderungsobliegenheit des Versicherten. Diese besagt, dass der Versicherte dazu verpflichtet ist, die Kosten seines Rechtsstreits möglichst gering zu halten. In den Musterbedingungen findet der Versicherte nun Beispiele, wie er dies umsetzen kann. Ein Beipiel wäre, zu versuchen, seine Ansprüche mit einem einzigen Prozess und nicht mit zwei oder mehr Prozessen geltend zu machen.

Der GDV empfiehlt allen Versicherten, immer zunächst bei seiner Rechtsschutzversicherung nachzufragen, welche Kosten diese im konkreten Fall übernehmen würde. So können Missverständnisse von vorneherein vermieden werden.