Rechtsschutzversicherer drängen auf Klage

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Arbeitnehmer, die sich mit Hilfe ihrer Rechtsschutzversicherung gegen eine Kündigung wehren wollen, bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes aufpassen sollen. Grund: Bei manchen Versicherungen werden die vollen Anwaltsgebühren nur dann übernommen, wenn der Anwalt mit einer sofortigen Klage beauftragt wird. Versicherte, die den Anwalt zunächst um den Versuch einer außergerichtlichen Einigung bitten, können – sollte es später doch zur Klage kommen – auf einem Teil der außergerichtlichen Anwaltskosten sitzen bleiben.

Da bei einer sofortigen Klage weniger Gebühren anfallen, würden die Kunden so “unnötige Kosten” vermeiden, wenn sie auf den Versuch einer außergerichtlichen Einigung verzichten. Fachanwalt für Versicherungsrecht Axel Pabst erklärte gegenüber “Finanztest”, dass einige Kündigungen allerdings “so offenkundig falsch” seien, dass hier eine außergerichtliche Einigung schnell vonstatten geht.

Rechtlich ist die Frage ungeklärt, einige Gerichte wie das Amtsgericht Essen-Borbeck verurteilten auch schon Versicherungen zur Kostenübernahme für außergerichtliches Vorgehen. Die Stiftung Warentest rät, vorab den Anwalt die Kostenfrage mit dem Versicherer klären zu lassen und erst dann den Auftrag zu erteilen. In der Regel übernehmen die Anwälte diese Abklärung kostenlos.