Kein Rechtsschutz bei Kreditverhandlungen

Nach einem Urteil des saarländischen Oberlandesgerichts sind Kreditverhandlungen nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt – auch dann nicht, wenn ein Anwalt die Verhandlungen führt (Az.: 5 U 52/10-10). Im konkreten Fall wurde einem Bankkunden nach Zahlungsverzug ein Kredit gekündigt, woraufhin dieser einen Rechtsanwalt beauftragte, für ihn mit der Bank Verhandlungen über den Kredit zu führen. Diese blieben jedoch erfolglos und die

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Verbraucherzentrale klagt gegen Rechtsschutzversicherer

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Ende Oktober gegen mehrere Rechtsschutzversicherungen wegen intransparenter und benachteiligender Klauseln in Versicherungsverträgen Klage eingereicht. Konkret geht es um die Vertragsklauseln, die besagen, dass der Versicherungsnehmer alles tun müsse, um eine überflüssige Erhöhung der Kosten oder eine Rückzahlung der Gegenseite zu vermeiden. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Klausel, droht ihm – abhängig vom Grad der Verschuldung –

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Rechtsschutzpolice teilweise steuerlich absetzbar

Arbeitnehmer können die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung teilweise steuerlich geltend machen, denn der beruflich bedingte Teil der Prämie gilt als Werbungskosten. Alle, bei denen der Arbeitnehmerpauschbetrag der Werbungskosten in Höhe von 920 Euro überschritten ist, können die Kosten für die Rechtsschutzpolice absetzen. In der Regel ist in Rechtsschutzversicherungen der Schutz in arbeitsrechtlichen, verkehrs- und familienrechtlichen Streitigkeiten enthalten. Das Finanzamt erkennt

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Große Preisunterschiede im Verkehrs-Rechtsschutz

Das Online-Vergleichsportal Aspect Online AG weist darauf hin, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherten auch dann Schutz bietet, wenn sie als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind. Auch bei geliehenen oder gemieteten Autos und wenn der Versicherte als Fahrgast unterwegs ist, gilt der Versicherungsschutz. Die entsprechenden Regelungen sind in §21 Absatz 7 oder §22 Absatz 1 der allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden. Die

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GDV empfiehlt neue Bedingungen für Rechtsschutz

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung veröffentlicht, die zwar unverbindlich sind, aber an denen sich viele deutsche Rechtsschutzversicherer orientieren. Dem GDV zufolge sind die neuen Bedingungen das Ergebnis intensiver, mehrmonatiger Beratungen innerhalb der Branche, bei denen sowohl die Entwicklungen in der Rechtsprechung als auch Verbraucherinteressen berücksichtigt worden seien. Unter anderem enthalten die

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VZ Hamburg mahnt Rechtsschutz-Versicherungen ab

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat insgesamt 17 Rechtsschutz-Versicherer abgemahnt, die in ihren Versicherungsbedingungen Klauseln enthalten, die den Kunden auf unangemessene Weise benachteiligen. Es geht um die Klausel, die in etwa besagt, dass der Versicherte „alles zu vermeiden hat, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte“. Auch der Budnesgerichtshof hatte diese Klausel bereits

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Immer größere Nachfrage nach Rechtsschutz

Die Wirtschaftskrise wirkt sich auch auf die Nachfrage der Verbraucher nach Rechtsschutzversicherungen aus: Immer mehr Bürger sorgen sich um ihren Arbeitsplatz und wollen für den Ernstfall finanziell gewappnet sein. Das spiegelt sich auch in den Kosten wider, die laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im letzten Jahr um 30% höher ausfielen als noch im Jahr zuvor. 2009 zahlten die Rechtsschutzversicherungen

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DAS Studenten-Rechtsschutz im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat sich den DAS-Rechtsschutz für Studenten mal genauer angesehen und kommt zu dem Fazit, dass das Angebot zwar lückenhaft, aber dennoch günstig ist. Es eignet sich jedoch nur für Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, alle anderen könnten bereits über die Familienpolice der Eltern mitversichert sein. Die Rechtsschutzpolice für Studenten der DAS kostet in der

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DAS Rechtsschutz für Patienten im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat die DAS Rechtsschutzversicherung für Patienten einem Schnelltest unterzogen. Abschließen kann diese Police nur, wer bereits bei der DKV oder der Victoria eine private Krankenvollversicherung oder eine Zusatzversicherung besitzt. Die Versicherungsprämie beläuft sich auf 54 Euro im Jahr, die Selbstbeteiligung im Versicherungsfall liegt bei 150 Euro. Der Vorteil der Versicherung besteht darin, dass die Versicherung immer dann

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HUK Coburg baut Rechtsschutz aus

Die Ansahl Consulting AG weist darauf hin, dass die HUK Coburg ihren Rechtsschutz erweitert hat. Die Versicherung arbeitet nun mit dem Anwaltsnetzwerk APRAXA zusammen, einer Genossenschaft, in der etwa 640 Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien zusammengeschlossen sind. Um Mitglied bei APRAXA zu werden, müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt sein. Laut Ansahl ist die APRAXA die ideale Ergänzung für das bestehende Anwaltsnetz der

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