VZ Hamburg mahnt Rechtsschutz-Versicherungen ab

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat insgesamt 17 Rechtsschutz-Versicherer abgemahnt, die in ihren Versicherungsbedingungen Klauseln enthalten, die den Kunden auf unangemessene Weise benachteiligen. Es geht um die Klausel, die in etwa besagt, dass der Versicherte “alles zu vermeiden hat, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte”. Auch der Budnesgerichtshof hatte diese Klausel bereits kritisiert, doch die betroffenen Unternehmen haben die Klausel, die einen Verlust des teilweisen oder ganzen Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann, wenn der Versicherte gegen sie verstößt, beibehalten.

Wenn also z.B. ein Versicherte in einer arbeitsrechtlichen Auseianendersetzung versucht, eine außergerichtliche Klärung zu erzielen, könnte er nach dieser Klausel seinen Versicherungsschutz verlieren. Gleiches könnte der Fall sein, wenn der vertretende Rechtsanwalt einen Fehler macht.

Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass die Klausel zu schwammig formuliert ist. Für den Versicherten seien seine Verpflichtungen nach einem Schadensfall nicht ersichtlich. In einer Terminnachricht vom 22. Mai 2009 äußerte sich der Bundesgerichtshof ähnlich, seiner Einschätzung nach verstößt die Klausel möglicherweise gegen das Transparenzgebot, was zu einer Benachteiligung des Kunden und damit zur Unwirksamkeit der Klausel führen würde.

Abmahnungen erhielten die Unternehmen Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R+V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer, DMB und Jurpartner. Wenn sie bis zum 12. Juli keine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben, drohen ihnen Klagen der Verbraucherzentrale.