ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz mit den wenigsten Beschwerden

Laut der aktuellen Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz erneut die niedrigste Beschwerdequote auf. Diese gilt als Indiz für Kundenzufriedenheit. Im letzten Jahr sind nur 7 Beschwerden gegen die Versicherungsleistungen der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz bei der BaFin eingegangen, das entspricht einer Quote von 0,26 pro 100.000 Versicherungspolicen. Für andere Anbieter von Verkehrs-Rechtsschutzpolicen wurden deutlich mehr, nämlich 15 mal so viele Beschwerden gezählt.

2008 wurden über 15.000 Reklamationen im Versicherungsbereich von der BaFin bearbeitet. Jeder Versicherte kann hier eine kostenlose Reklamation einreichen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Die BaFin kontaktiert daraufhin die Versicherungsgesellschaft und fordert eine Stellungnahme zu den Vorwürfen und nimmt die Position eines Schlichters ein. Im letzten Jahr konnte fast jede dritte Beschwerde zur Zufriedenheit des Kunden geklärt werden.

Die ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ist ausschließlich für ADAC-Mitglieder erhältlich und kostet 63 Euro für ein Fahrzeug mit einer maximalen Deckung von 300.000 Euro ohne Selbstbeteiligung. Als Extras sind unter anderem auch Streitfälle wegen Schmerzensgeldforderungen oder Unstimmigkeiten mit Reiseveranstaltern mitversichert.