Zu lange Verfahrensdauer verletzt Rechtsschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde einer Frau stattgegeben, deren Schadenersatzprozess schon über 20 Jahre andauert. Der Beschluss des Verfassungsgericht bestätigt, dass das seit 22 andauernde Verfahren beim Landgericht Hamburg das Recht der Klägerin auf effektiven Rechtsschutz verletze, berichtet der “Focus”. Die Karlsruher Richter stimmten darin überein, dass die Grenze des “noch Hinnehmbaren deutlich überschritten” sei und forderten das Landgericht auf, den Prozess nun “unverzüglich” abzuschließen.

Bei dem Endlosverfahren ging es um mehrere Grundstücke mit Kiesvorkommen, die 1986 zwangsversteigert worden waren. Die Bank hatte im letzten Moment ihre Kreditzusage zurückgezogen, woraufhin die Eigentümerin die Bank auf Schadenersatz verklagte. Begründung: Der Verkaufspreis lag weit unter dem Wert der Grundstücke. 1990 wurde der Frau bereits ein Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen, nur über die Höhe konnte man sich bis heute nicht einigen. Allerdings trug auch das Verhalten der Klägerin selbst zu den immer neuen Verzögerungen bei, denn sie wechselte nicht nur mehrfach den Anwalt und erweiterte die Klage, sondern beantragte dem “Focus” zufolge auch Fristverlängerungen und stellte Befangenheitsanträge. Das Verfahren ruhte wegen laufender Vergleichsverhandlungen außerdem 2,5 Jahre lang.

Die Verfassungsrichter sind dennoch der Ansicht, dass das Landgericht dazu verpflichtet ist, solche Prozesse voranzutreiben und alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um das Verfahren zu beschleunigen. Dieses Beschleunigungsgebot wurde dem “Handelsblatt” zufolge bislang vor allem bei Strafverfahren betont, mit dem aktuellen Beschluss wurde eine zu lange Verzögerung auch in einem Zivilprozess gerügt.