Rechtsschutzversicherung vs. Mieterverein

Es gibt unzählige Gründe und Anlässe, über die sich Vermieter und Mieter streiten können. Als Mieter gibt es zwei Alternativen, möglichst ohne finanziellen Schaden einem solchen Streit, der schnell zum Rechtsstreit werden kann, zu begegnen:

Die eine Möglichkeit ist die Rechtsschutzversicherung. Der Mietrechtsschutz ist in diesen Versicherungen in der Regel enthalten, allerdings ist die Versicherungsprämie nicht ganz billig: Laut Rüdiger Strichau von der Verbraucherzentrale Berlin, kostet ein entsprechendes Versicherungspaket über 200 Euro im Jahr, so die “Süddeutsche Zeitung”. Mietrechtsschutz ist auch als Einzelpolice erhältlich, die üblicherweise zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr kostet. Mit dieser Versicherung sind vor allem die Anwaltskosten für rechtliche Beratung und eventuelle Gerichtskosten abgedeckt. Bedingung für die Kostenübernahme ist ein tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverstoß, z.B. ungerechtfertigte Kündigungen oder Mieterhöhungen. Die Leistungen können grundsätzlich erst nach drei Monaten nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden.

Bei der anderen Alternative, den Mietervereinen muss es keine Wartefrist geben, hier werden die Mitglieder auch eher vorbeugend von Juristen und Anwälten beraten, d.h. bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Nach Angaben von Ulrich Ropertzu vom Deutschen Mieterbund in Berlin in der “Süddeutschen Zeitung” liegen die Beiträge für Mietervereine zwischen 40 und 90 Euro pro Jahr. Für eine Mitgliedschaft müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt werden. Ziel des Mietervereins ist eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden, den Mieter umfassend über seine Rechte und Pflichten zu informieren und im Idealfall den Streitfall außergerichtlich beizulegen.