Verbraucherzentrale klagt gegen Rechtsschutzversicherer

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Ende Oktober gegen mehrere Rechtsschutzversicherungen wegen intransparenter und benachteiligender Klauseln in Versicherungsverträgen Klage eingereicht.

Konkret geht es um die Vertragsklauseln, die besagen, dass der Versicherungsnehmer alles tun müsse, um eine überflüssige Erhöhung der Kosten oder eine Rückzahlung der Gegenseite zu vermeiden. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Klausel, droht ihm – abhängig vom Grad der Verschuldung – der Verlust des Versicherungsschutzes. Laut der Verbraucherzentrale ist diese Klausel nicht eindeutig genug und der Versicherte kann hieraus nicht wirklich erkennen, worin seine Pflichten im Schadensfall bestehen.

2009 äußerte der Bundesgerichtshof, dass die betroffenen Klauseln tatsächlich die Verbraucher benachteiligen, doch noch bevor ein Urteil gefällt wurde, erkannten die damals beklagten Versicherungen den Anspruch der Kunden an, was ein Urteil verhinderte. Seitdem überarbeitete jedoch kein Versicherungsunternehmen die entsprechenden Passagen, so dass die Verbraucherzentrale Hamburg zunächst Abmahnungen verschickte und nun Klage eingereicht hat. Geklagt wurde gegen die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, Württembergische Gemeindeversicherung, Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG, DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deurag, Roland, Allrecht, Badische Rechtsschutzversicherung, Alte Leipziger, Itzehoer, Jurpartner, Mecklenburgische und Concordia.