Rechtsschutzpolice teilweise steuerlich absetzbar

Arbeitnehmer können die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung teilweise steuerlich geltend machen, denn der beruflich bedingte Teil der Prämie gilt als Werbungskosten. Alle, bei denen der Arbeitnehmerpauschbetrag der Werbungskosten in Höhe von 920 Euro überschritten ist, können die Kosten für die Rechtsschutzpolice absetzen.

In der Regel ist in Rechtsschutzversicherungen der Schutz in arbeitsrechtlichen, verkehrs- und familienrechtlichen Streitigkeiten enthalten. Das Finanzamt erkennt aber nur den arbeitsrechtlichen Teil der Kosten an. Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erklärt, dass man bei Familien-Rechtsschutzverträgen üblicherweise 35% der Kosten als berufliche Ausgaben annimmt.

Allerdings ist es möglich, dass der jeweilige Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt nur einen kleineren Anteil anerkennt und eine Bescheinigung der Versicherung über den tatsächlichen arbeitsrechtlichen Anteil in der Prämie verlangt. Da der Anteil meistens zwischen 40% und 60% liegt, empfehlen Experten den Versicherten, sich bei ihrem Versicherer zu erkundigen, wie hoch der arbeitsrechtliche Teil der Kosten der Police ist und dies schriftlich zu bestätigen.